![]() |
Vermessungsämter DeutschlandBaden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen ÖsterreichVermessungsamt Amstetten Vermessungsamt Bregenz Katasteramt Linz Vermessungsamt Feldbach Vermessungsamt Braunau am Inn Katasteramt Bludenz Katasteramt Neusiedl am See Vermessungsamt Eisenstadt Vermessungsamt Feldbach Vermessungsamt Klagenfurt Katasteramt Gmünd Vermessungsamt Graz Katasteramt Freistadt Katasteramt Bruck an der Mur |
Vermessung
Bei einer Katastervermessung werden v. a. die Grundstücksgrenzen festgelegt, Gebäude eingemesst und Grundstücke eingeteilt. Katastervermessungen werden von Katasterbehörden oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Es werden die im Liegenschaftskataster bereits festgelegten Lage und Form des bestimmten Grundstücks in die Örtlichkeit übertragen. Dabei werden nötige Veränderungen in der Abgrenzung festgestellt und notiert. Die Ergebnisse jeder Katastervermessung werden im Liegenschaftskataster dokumentiert, damit man eine Übersicht über den örtlichen Verlauf der Grundstücksgrenzen hat.
|
Mit 30.04.2025
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |